Hausbesuche

Bei medizinischer Notwendigkeit (Verordnung vom behandelnden Arzt), das heißt, wenn ein Patient nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt. Zu den Hausbesuchen zählen auch Behandlungen in:

  • Pflegeheimen
  • Betreutem Wohnen
  • Senioreneinrichtungen
  • Behinderten Wohnheimen
  • Kindergarten